Weil die gesetzliche Rente künftig nur für die Grundversorgung reicht
Noch immer schätzen viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ihre Altersbezüge zu optimistisch ein. Dadurch entsteht jedoch mit dem Eintritt in den Ruhestand eine Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit - die tatsächliche Rentenhöhe genügt oft nicht, um unbeschwert den Lebensabend finanzieren zu können.
Neben den Möglichkeiten der rein privaten Vorsorge hält der Staat ein ganzes Füllhorn von Gestaltungswegen einer betrieblichen Altersvorsorge, kurz bAV, bereit, die neben der reinen finanziellen Absicherung bereits im aktiven Arbeitsprozess schon steuerliche Vorteile mit sich bringen. Diese Vorteile gelten in vielen Fällen sowohl für den Arbeitnehmer wie auch für den Arbeitgeber. Genau dies macht die Modelle auch für beide Seiten so interessant und attraktiv.
Die betriebliche Altersvorsorge ist eine staatlich geförderte Vorsorge. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ihren Beschäftigten die bAV zu ermöglichen. Doch ob der Arbeitgeber einen Teil der Kosten für die Zusatzversorgung übernimmt, ist seine Sache. Er muss zwar ein bAV-Modell anbieten, die Kosten dafür kann er aber seinen Mitarbeitern aufbürden. Gezwungen, eine betriebliche Altersversorgung abzuschließen, wird hierbei niemand. Jeder Arbeitnehmer hat aber einen Anspruch auf Entgeltumwandlung, also eine steuerbegünstigte Anlage eines Lohnanteils für die spätere Zusatzrente.
Es ist Sache des Arbeitgebers, welche Form der betrieblichen Altersvorsorge er für sein Unternehmen wählt. Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten sich über eine betriebliche Altersvorsorge abzusichern: Entweder zahlt der Arbeitgeber die Beiträge als Zusatzleistung zum Lohn oder der Arbeitnehmer finanziert seine betriebliche Altersvorsorge über eine Entgeltumwandlung. Auch die Teilung der Zahlungen in einen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil ist möglich.
Betriebliche Altersvorsorge ist dabei viel mehr als eine profane Zusatzrente. Berufsunfähigkeitsabsicherung, Hinterbliebenenversorgung oder Invaliditätsversorgung, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern vertraglich zusagt, gehören ebenfalls dazu und geben ein Stück mehr finanzielle Sicherheit. Schließlich hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren die Leistungen für Hinterbliebene deutlich reduziert und die Hürden zur vollen Invaliditätsrente höher gelegt.
Die Attraktivität aller bAV-Modelle liegt in der Steuerersparnis: Je nach Durchführungsweg sind die Beiträge - je nach Höhe - steuerbefreit oder -ermäßigt. Allerdings muss dann die entsprechende Rente im Rahmen der nachgelagerten Besteuerung versteuert werden.
Für die Anlage der Beiträge sieht der Gesetzgeber folgende Möglichkeiten vor, die alle eine größtmögliche Sicherheit für die Arbeitnehmer bieten sollen, sich aber in der Ausgestaltung deutlich unterscheiden.
Die Direktversicherung ist eine Lebens- oder Rentenversicherung. Dabei tritt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer auf und schließt bei einer entsprechenden Versicherungsgesellschaft eine Lebensversicherung auf den Arbeitnehmer ab. Im Leistungsfall bekommt dann der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen eine entsprechende Rente oder Einmalzahlung. Auch Invalidität oder Berufsunfähigkeit lassen sich entsprechend versichern.
Wenn der Leistungsfall eintritt, muss der Versicherte Krankenversicherungsbeiträge auf diese betriebliche Altersvorsorge zahlen. Die Übertragung auf einen anderen Arbeitgeber ist meist unproblematisch.
Meist schließen sich mehrere Unternehmen einer Branche zusammen, gründen eine Pensionskasse und verwalten die Beiträge von Arbeitnehmer (Gehaltsumwandlung) und Arbeitgeber (Arbeitgeberfinanzierung). Auch Versicherungsunternehmen haben Pensionskassen gegründet.
Die steuerliche Behandlung und die Höchstbeiträge sind zwischenzeitlich der Direktversicherung angeglichen.
Pensionskassen sind rechtsfähige Versorgungseinrichtung und müssen die Zahlungen an die Versicherten sicherstellen. Der Vorsorgeberechtigte hat also einen Rechtsanspruch auf die Leistungen der Pensionskasse.
Wählt der Arbeitgeber für die betriebliche Altersvorsorge seiner Mitarbeiter eine Unterstützungskasse, so spart er sich die interne Verwaltung der Beiträge und Zahlungen.
Faktisch zahlt er festgesetzte Beiträge in die Unterstützungskasse ein, die diese Gelder investiert und dann die Zahlungen an die Arbeitnehmer veranlasst. Sollte die Unterstüzungskasse später nicht zahlen können oder reichen die Einzahlungen nicht aus, muss der Arbeitgeber eintreten. Im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers tritt der Pensionssicherungsfonds ein. Entsprechende Rückdeckungsversicherungen und die gesetzliche Insolvenzsicherungspflicht sorgen dafür, dass der Arbeitnehmer nicht leer ausgeht.
Für die Unterstützungskasse gelten nicht die Höchstbeiträge wie bei Direktversicherung und Pensionskasse.
Ähnlichkeiten zur Pensionskasse weist der Pensionsfonds auf. Dabei zahlen Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer (Entgeltumwandlung) in eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung ein, die im Leistungsfall dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen zusichert. Angelegt werden die Beiträge auf dem Kapitalmarkt, wobei die Pensionsfonds größere Risiken eingehen dürfen. Die Arbeitnehmer erwerben einen eigenen Anspruch auf Leistung gegen den Pensionsfonds.
Pensionsfonds sind in Deutschland wenig verbreitet.
Bei der Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber vertraglich, seinem Arbeitnehmer und dessen Hinterbliebenen eine vereinbarte Leistung im Falle der Altersrente, der Berufsunfähigkeit oder bei Tod zu erbringen. Die Direktzusage ist also das, was man unter einen klassischen Betriebsrente versteht.
Tritt der Leistungsfall ein, also die monatliche Zahlung an den Arbeitnehmer, so ist der Arbeitgeber für die Zahlungen verantwortlich inklusive des kompletten Verwaltungsaufwands.
Um als Arbeitgeber die späteren Zahlungen an die ehemaligen Mitarbeiter abzusichern, schließen viele Arbeitgeber entsprechende Rückdeckungsversicherungen ab. In jedem Fall erfolgen Leistungen an die Arbeitnehmer, insolvenzsicher durch den Pensionssicherungsverein (PSVaG).
Versorgungsleistungen bleiben bestehen, wenn die gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen erfüllt sind. Zahlt der Arbeitnehmer im Rahmen der Entgeltumwandlung, so gilt ein sofortiger Unverfallbarkeitsanspruch.
Übernimmt der Arbeitgeber die Finanzierung, so muss der Arbeitnehmer (für Zusagen ab 01.01.2009) bei Austritt das 25. Lebensjahr vollendet haben und die Zusage muss seit mindestens fünf Jahren bestehen.
Kommt es gar zu einer Unternehmensinsolvenz, sind die Leistungen bei der Direktzusage, der Unterstützungskasse und dem Pensionsfonds über den Pensionssicherungsverein bis zu einer bestimmen Höhe abgesichert. Der Arbeitnehmer steht also im Alter nicht mit leeren Händen da. Bei der Direktversicherung und Pensionskasse geht der Anspruch gegenüber dem Versicherungsunternehmen auf den Arbeitnehmer über.
Im Grunde ist „Lebensversicherung" das falsche Wort, denn damit versichert man nicht das Leben, sondern heute immer mehr den Lebensstandard im Alter.
Dabei gilt: Frauen und Männer müssen unterschiedlich stark vorsorgen.
Denn die Lebenserwartung von Frauen ist deutlich höher und daher beziehen sie auch länger Rente.
Ob nun Lebensversicherung, private Rentenversicherung oder betriebliche Altersvorsorge:
Wir stimmen Ihre Altersvorsorge auf Ihren Kapitalbedarf im Alter ab.
Dass der Staat nicht mehr in ausreichendem Umfang für eine hohe Rente sorgen kann, hat sich ja mittlerweile herumgesprochen.
Aber eine Lebensversicherung kann noch mehr:
Interessant ist ihr Einsatz als Tilgungsversicherung für Immobilien oder andere Investitionsgüter.
Das gesetzliche Rentensystem steht vor einer Zerreißprobe: Immer weniger Beitragszahler müssen für immer mehr Rentner zahlen. Daher wird die gesetzliche Rente für kommende Rentnergenerationen nur noch eine Basisabsicherung darstellen. Aktuelle Berechnungen zeigen, dass ein heutiger Durchschnittsverdiener mit 2.500 Euro brutto rund 46 Jahre lang Beiträge zahlen muss, um später eine Rente von rund 1.300 Euro zu erhalten. Eine private Vorsorge ist also unerlässlich, damit man im Alter seinen Lebensstandard beibehalten kann.
Neben der klassischen Lebensversicherung sind Riester- oder Rürup-Renten je nach individuellen Lebensumständen eine Möglichkeit, mit staatlichen Zulagen eine Zusatzrente aufzubauen. Wir informieren Sie umfassend und individuell über die Möglichkeiten, Ihre Versorgungslücke zu schließen.
Rund 25 Prozent der Arbeitnehmer eines Geburtsjahrganges wird im Laufe seines Arbeitslebens nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeitsfähig sein.
Soweit die Statistik.
Dass Sie davon überzeugt sind, nicht dazuzugehören, zeugt von Optimismus.
Doch betrachten wir es realistisch: In Deutschland gibt es derzeit über zwei Millionen Berufs- und Erwerbsunfähige.
Das Risiko, einmal dazuzugehören, ist also durchaus vorhanden. Und wer durch Unfall oder Krankheit berufsunfähig wird, setzt seinen und den Lebensstandard seiner Familie aufs Spiel!
Aus diesem Grund sollten Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.
Seit 1995 zahlt jeder sozialversicherungspflichtige Bürger in die gesetzliche Pflegeversicherung ein und wähnt sich seither in Sicherheit, später einmal rundum versorgt zu werden. Dabei bleibt gerade bei einer späteren Heimunterbringung oft eine finanzielle Deckungslücke offen, die je nach Pflegegrad einen bis zu vierstelligen Betrag pro Monat ausmachen kann.
Selbst wer im Alter auf Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst zurückgreifen will, zahlt nicht wesentlich weniger.
Aus diesem Grund ist eine private zusätzliche Pflegeversicherung absolut empfehlenswert. Vor allem dann, wenn Sie Kinder haben: Denn sofern Sie sich nicht von Ihrem Nachwuchs pflegen lassen wollen, müssten die Kinder später für die Kosten Ihrer Pflegebedürftigkeit aufkommen - falls es finanziell zumutbar ist und Ihre eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen.
Mit dem sogenannten "Pflege-Bahr" wird die gesetzliche Pflegeversicherung durch eine private Pflegezusatzversicherung ergänzt. Für die freiwillige Zusatzversicherung gewährt der Staat sogar eine finanzielle Förderung.
Wer im Alter zum Pflegefall wird, kann den finanziellen Betreuungsaufwand in den seltensten Fällen komplett alleine schultern. Schon heute übersteigen die Kosten der Pflege die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Aus diesem Grund lohnt sich eine zusätzliche private Pflegezusatzversorgung wie der "Pflege-Bahr" (benannt nach dem Bundesgesundheitsminister). Dabei handelt es sich um eine kapitalgedeckte und staatlich geförderte Pflegezusatzversorgung, die sowohl gesetzlich wie auch privat Krankenversicherte abschließen können. Die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich ausschließlich nach dem Eintrittsalter des Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluss und ist abhängig vom vereinbarten Leistungsumfang.
Um die staatliche Förderung in Form einer Zulage von 60 Euro pro Jahr (5 Euro pro Monat) zu erhalten, müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden
Sind alle Kriterien erfüllt, kümmern wir uns bei Vertragsabschluss um die Beantragung der Zulage. Sie wird dann jährlich nach Ablauf des Versicherungsjahres in den Vertrag gezahlt.
Im Gegensatz zu anderen Versicherungen darf bei der staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung kein Antragsteller aufgrund von Vorerkrankungen abgelehnt werden. Bis auf eine Einschränkung: Der Antragsteller muss volljährig und nicht bereits pflegebedürftig sein. Darüber hinaus sind Risikozuschläge unzulässig.
Laut Gesetz müssen zwischen Vertragsbeginn und der Gewährung erstmaliger Leistungen fünf Jahre liegen. Es sei denn, die Vertragsparteien haben sich auf eine kürzere Wartezeit geeinigt. Auch für Kinder können Eltern eine Pflegezusatzversicherung abschließen, jedoch wird die staatliche Zulage erst ab dem 18. Lebensjahr gewährt.
Raufen, toben, springen, spielen, Quatsch machen: Wer Kinder hat, kennt die Herausforderungen, denen man tagtäglich mit ihnen ausgesetzt ist. Um zumindest finanziell nicht für die Eskapaden der Kleinen gerade stehen zu müssen, ist von Anfang an eine Haftpflichtversicherung für die Kinder ein absolutes Muss: So sind mögliche Schadenersatzansprüche bei kaputten Fensterscheiben oder ähnlichen Missgeschicken versichert. Die Sicherheit der Kinder sollte heute noch viel weiter reichen: Von der Unfall- über die Ausbildungs- und Invaliditätsversicherung bis zur Krankenzusatzversicherung reicht das Spektrum der möglichen Vorsorge. Selbst für die Rente lässt sich über Riester-Sparpläne oder Lebensversicherungen bereits jetzt schon mit kleinen monatlichen Rücklagen vorsorgen. Denn je länger die Laufzeit der Verträge angelegt ist, desto größer wirkt sich der Zinseszins-Effekt aus.
Die Gesundheit ist Ihr wertvollstes Gut. Sie sollten sie schützen.
Doch was geschieht, wenn Ihnen etwas passiert?
Gesundheit ist nicht selbstverständlich. Krebs, Herzinfarkt oder ein Gehirnschlag sind häufig auftretende Krankheiten, von denen jeder im Vorfeld denkt: „So etwas trifft immer nur andere, mich nicht.“ Falsch! Es kann jeden Einzelnen von uns treffen - jederzeit.
Beispielsweise erleiden jedes Jahr 300.000 Menschen in Deutschland einen Herzinfarkt. Nach einer Krankenhausbehandlung folgt der Aufenthalt in einer Reha-Klinik. Im besten Fall sind Sie danach wieder voll erwerbsfähig. Falls nicht, zahlt die gesetzliche Sozialversicherung eine Rente, deren Höhe ungewiss und aller Voraussicht nach nicht ausreichend ist.
Haben Sie keine umfangreichen Ersparnisse, ist es düster um die Aufrechterhaltung Ihres bisherigen Lebensstandards bestellt. In solchen Fällen springt die Dread Disease Versicherung ein. Sie stellt Ihnen im Falle einer schweren Krankheit, bei Pflegebedürftigkeit oder Erwerbsunfähigkeit das nötige Kapital zur Verfügung.
Die Folgen einer Erwerbsunfähigkeit durch Krankheit kommen Sie teuer zu stehen: Neben den Genesungskosten können Kosten für eine medizinische Behandlung durch Spezialisten oder Umbauarbeiten in der Wohnung durch Invalidität (z. B. rollstuhlgerechter Zugang) auf Sie zukommen. Die Dread Disease Police eröffnet Ihnen die verschiedensten Möglichkeiten, auf Ihre neue Lebenssituation flexibel zu reagieren. Sie können Hypotheken und andere Verbindlichkeiten vorzeitig tilgen oder eine zusätzliche Rente aufbauen.
Da der Leistungsumfang der versicherten Krankheiten und die Beiträge bei den einzelnen Versicherungsgesellschaften sehr unterschiedlich sind, sollten Sie auf unsere Beratung nicht verzichten.