Beantworten Sie die folgenden acht Fragen. Haben Sie in einigen Punkten Beratungsbedarf, sollten wir miteinander reden.
Vor mangelhaften oder falschen Lieferungen ist kein Betrieb gefeit.
Damit solche Fehler nicht die Unternehmensexistenz bedrohen, gehört eine Betriebs-, Produkt- und Umwelthaftpflicht zum absoluten Muss.
Sie schützt sowohl den Unternehmer als auch seine gesetzlichen Vertreter vor den finanziellen Folgen der betrieblichen Haftung.
Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Betriebshaftpflichtversicherung Entschädigungszahlungen bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen.
Ein Feuer, ein Sturm oder Vandalismus können verheerende Folgen haben: Von einem Moment zum nächsten steht in Ihrem Betrieb alles still. Alles? Nicht ganz, denn die Fixkosten wie Miete und Nebenkosten sowie Löhne und Gehälter müssen weiter bezahlt werden.
Für diesen Fall sollten Sie mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung vorsorgen.
Sie zahlt nicht nur den Fixkostenblock, sondern leistet auch bei entgangenem Gewinn im vereinbarten Haftungszeitraum z.B. durch Kundenabwanderungen und entstandenen Wettbewerbsnachteilen.
Häufig genügt schon der bloße Verdacht einer Infektion und das Gesundheitsamt veranlasst eine vollständige Schließung des Betriebes.
Obwohl die Einnahmen fehlen, laufen die Kosten wie Löhne, Gehälter, Mieten oder Steuern weiter.
Sobald die Liquidität erschöpft ist, entsteht eine existenzbedrohende Situation.
Betriebe, die gewerblich mit Lebensmitteln umgehen und von einer Betriebsschließung betroffen sein könnten, sollten darauf unbedingt mit einer Betriebsschließungsversicherung vorbereitet sein.
Abgedeckt sind neben den Schließungsschäden auch Desinfektionskosten sowie Kosten für behördlich angeordnete Ermittlungs- oder Beobachtungsmaßnahmen nach dem Bundesseuchengesetz.
Selbst verderbliche Vorräte können versichert werden!
Ein Wort gibt das andere und schon sieht man sich vor Gericht wieder.
Seien es Streitigkeiten mit einem Arbeitnehmer, Verstöße gegen das Datenschutzgesetz oder ein eingeleitetes Strafverfahren wegen eines Umweltschadens: In all diesen Fällen steht eine Gewerbe-Rechtsschutz-Versicherung für die finanziellen Folgen ein.
Der Versicherer zahlt je nach Fall die Anwalts- und Gerichtskosten oder auch die Kosten des Prozessgegners.
Vor der ersten Kontaktaufnahme mit dem Anwalt sollte man aber immer zunächst das Gespräch mit dem Rechtsschutzversicherer suchen.
Kurz zuvor war der Geschäftspartner noch solvent und solide, plötzlich kann er nicht mehr zahlen.
Eine Warenkreditversicherung deckt in diesem Fall Ihr wirtschaftliches Risiko infolge eines Ausfalls von Forderungen aus Warenlieferungen, Werk- oder Dienstleistungen durch Insolvenz des Geschäftspartners ab. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass eine Bonitätsprüfung stattgefunden hat.
Eine Bürgschafts- und Kautionsversicherung bietet eine interessante Alternative zu einer Bürgschaftskreditlinie, auch Avalkreditlinie genannt, Ihrer Hausbank.
Sie erhöhen Ihre Liquidität, entlasten Ihre Kreditlinie bei der Bank und verschaffen sich damit zusätzlichen Finanzierungsspielraum.
Die Versicherung ist für alle Betriebe geeignet, die Bürgschaften wie z.B. Gewährleistungs- Ausführungs- oder Vertragserfüllungsbürgschaften stellen müssen.
Tipp: Viele Unternehmen arbeiten mit Vorauszahlungsbürgschaften, um ihre Liquidität zu verbessern.
Wichtig zu wissen: Geschäftsführende Gesellschafter haften bei Bürgschaftsversicherungen nicht persönlich, wie es häufig bei den Avalkreditlinien der Banken üblich ist.